Bitte beachten Sie, dass nur Angelegenheiten mit Ereignisort im Kanton Obwalden erfasst werden. Ansonsten melden Sie sich bitte bei einem Polizeiposten in der besagten Region.
Tatbestände im Ausland können nicht erfasst werden, da die Zuständigkeit nicht in Obwalden bzw. Schweiz liegt und weder verfolgt noch ermittelt werden kann.
Folgende Straftatbestände können mit diesem Formular erfasst werden:
Sachbeschädigungen (Ausnahme: Sprayereien müssen der Polizei direkt gemeldet werden, da das Graffiti ein Spurenträger ist sowie detaillierte Fotoaufnahme erstellt werden müssen)
Diebstähle im Freien bzw. im öffentlichen Raum unter dem Wert von 300.—
Ski- und Snowboarddiebstähle im Freien bzw. im öffentlichen Raum
Mofa / Fahrraddiebstähle im Freien bzw. im öffentlichen Raum
Diebstähle von Mobiltelefon / elektronischen Geräte im Freien bzw. im öffentlichen Raum
Erklärung
Was heisst öffentlicher Raum?
Das sind Räume und Areale die für jedermann bzw. für die Öffentlichkeit zugänglich sind, z.B. im Zug, im Restaurant, in einem Festzelt, auf der Skipiste, im Museum, aus dem Velounterstand vor der Schule etc.
Nicht öffentliche Räume wären z.B. aus einem Skiraum des Hotels, aus dem Velokeller zu Hause, aus der Garderobe der Sporthalle, aus dem Schulzimmer, aus der Wohnung etc.
Wichtiger Hinweis
Mit dem nachfolgenden eFormular können Sie, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, eine Anzeige erstellen. Mit Erstattung Ihrer Anzeige lösen Sie, unabhängig von der Art und Schwere der Straftat, polizeiliche Ermittlungen aus. Ein Zurückziehen von Anzeigen ist nur bei Antragsdelikten (z.B. Sachbeschädigung, Diebstahl unter CHF 300.--) möglich. Sie können eine elektronische Anzeige nur gegen unbekannte Täterschaft erstatten.